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PYROXXPECT THE MOMENT
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Behörden, Sicherheit & Zusatzleistungen

Wir kümmern uns um alles rund ums Feuerwerk: Bewilligung nach § 28 Pyrotechnikgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat, Lageplan mit Sicherheitsabständen, Versicherung und die Abstimmung mit Feuerwehr und Grundeigentümer.

Bewilligung

Antrag mit Lageplan, Artikelliste (NEM) und Sicherheitsabständen – direkt aus dem Studio.

Sicherheitskonzept

Abstände nach Kaliber und Herstellerangabe, Absperrung, Windprüfung.

Musik-Synchronisation

Zündplan auf Timecode, Export für alle gängigen Zündanlagen.

Material für Pyrotechniker

F3/F4/T2 nach Ausweis-Prüfung reservieren.