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Behörden, Sicherheit & Zusatzleistungen
Wir kümmern uns um alles rund ums Feuerwerk: Bewilligung nach § 28 Pyrotechnikgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat, Lageplan mit Sicherheitsabständen, Versicherung und die Abstimmung mit Feuerwehr und Grundeigentümer.
Bewilligung
Antrag mit Lageplan, Artikelliste (NEM) und Sicherheitsabständen – direkt aus dem Studio.
Sicherheitskonzept
Abstände nach Kaliber und Herstellerangabe, Absperrung, Windprüfung.
Musik-Synchronisation
Zündplan auf Timecode, Export für alle gängigen Zündanlagen.
Material für Pyrotechniker
F3/F4/T2 nach Ausweis-Prüfung reservieren.