Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 30.09.2026
Wir möchten, dass alle Menschen pyrox.at nutzen können. PYROX (Jobwiki e.U.) ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (§ 3 Z 19 BaFG) und als Anbieter von Dienstleistungen von dessen Anforderungen ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Wir orientieren uns trotzdem freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) und an der EN 301 549.
Was wir umgesetzt haben
- Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen; ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptbereich, der Fokus ist gut sichtbar.
- Formulare haben beschriftete Felder, Fehlermeldungen werden von Screenreadern angesagt.
- Überschriften, Navigation und Tabellen sind semantisch ausgezeichnet; Bilder haben Textalternativen.
- Die Seite funktioniert am Handy und beim Vergrößern bis 200 %. Wer „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sieht keine automatisch ablaufenden Animationen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Bekannte Einschränkungen:
- 3D-Vorschau und Show-Simulation (WebGL) sowie die Geräusche sind nicht barrierefrei. Als Alternative gibt es für jede Show die Produktliste, die Zündfolge (Cue-Liste) und die Exportdateien als Text bzw. Tabelle.
- Musik-Analyse: Das Laden per Drag-and-Drop hat eine Alternative (Dateiauswahl-Schaltfläche). Die Wellenform-Darstellung hat keine Textalternative.
- Luftbilder, Lagepläne und Bühnenbilder sind grafisch. Die wesentlichen Angaben (Adresse, Abstände, Abschussstellen) stehen zusätzlich als Text bzw. Tabelle daneben. Abschussstellen auf dem Bühnenbild lassen sich nur mit Maus oder Finger setzen; alternativ kannst du Stellen ohne Bild über die Liste anlegen.
- Lageplan-PDFs (Druck aus dem Browser) sind nicht vollständig getaggt.
- Produktvideos (externe Links) haben nicht immer Untertitel.
Feedback und Kontakt
Stößt du auf Barrieren? Schreib uns an kontakt@pyrox.at oder ruf an unter +43 664 454 06 06. Wir antworten in der Regel binnen 14 Tagen und helfen dir gerne auch telefonisch, z. B. bei einer Reservierung.
Weitere Möglichkeiten
Fühlst du dich wegen einer Behinderung benachteiligt, kannst du nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragen (www.sozialministeriumservice.gv.at).
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 30.09.2026.